Freitag, 16.6.2023
Klage gegen Räumung eines Baumhauses im Hambacher Forst in zweiter Instanz erfolglos
Die Räumung und Beseitigung des Baumhauses "NoNames" im Hambacher Forst im September 2018 war rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Freitag entschieden und die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln geändert. Das Baumhaus sei nicht genehmigt gewesen und habe gegen Vorschriften zum Brandschutz und zur Verkehrssicherheit verstoßen, so die Begründung des Gerichts. Mehr lesen
Montag, 13.9.2021
Laschet will Urteil zu Hambacher Forst prüfen lassen

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet will das Gerichtsurteil zur rechtswidrigen Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst 2018 prüfen lassen. "Also mich wundert, dass das Gericht (...) das Thema Brandschutz so bewertet, wie es das bewertet", sagte der Kanzlerkandidat der Union am Sonntag im Deutschlandfunk. Laschet verwies darauf, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Ihm erscheine "die Entscheidung der Bauministerin, die Kommunen anzuweisen, für Brandschutz zu sorgen, berechtigt".

Mehr lesen
Mittwoch, 8.9.2021
Baumhäuser im Hambacher Forst durften nicht abgerissen werden

Die Räumung und Beseitigung der Baumhäuser im Hambacher Forst durch die Stadt Kerpen im Herbst 2018 war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch entschieden. Die auf Weisung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung erfolgte Aktion habe letztlich der Entfernung der Braunkohlegegner gedient, urteilte das Gericht. Die angewandten baurechtlichen Regelungen zum Brandschutz seien nur vorgeschoben gewesen.

Mehr lesen
Freitag, 16.4.2021
Protestcamp am Hambacher Forst muss geräumt werden

Ein Protestcamp am Hambacher Forst muss geräumt werden. Die Räumungsverfügung des Kreises Düren vom November 2018 ist rechtmäßig, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Aachen. Demnach muss der Eigentümer der Wiese sämtliche baulichen Anlagen entfernen und darf keine neuen Bauten errichten lassen. Auf dem Grundstück am Rande des Braunkohletagebaus haben Mitglieder der Bewegung "Hambi bleibt!" ihr Camp aufgebaut. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mehr lesen
Freitag, 26.2.2021
Polizeiliche Kontrollstelle am Hambacher Forst war rechtmäßig

Die Aachener Polizei durfte im Oktober 2018 am Bahnhof Düren die Identität von Kohlegegnern feststellen, die mit einem Sonderzug aus Prag zu Protestaktionen des Aktionsbündnisses "Ende Gelände" am Hambacher Forst anreisen wollten. Da die Organisatoren erneut zu zivilem Ungehorsam aufgerufen hatten, gab es aus Sicht des Verwaltungsgerichts Aachen ausreichend Anhaltspunkte für bevorstehende illegale Blockaden.

Mehr lesen