Das "Klimacamp 2017" im Rheinland war eine geschützte Versammlung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag entschieden und dabei neue Maßgaben für den Schutz von Protestcamps durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit entwickelt. Demnach ist auch ein als Übernachtungsfläche mit Zelten und Sanitäreinrichtungen genutztes Feld vom Anwendungsbereich des Art. 8 GG und des Bundesversammlungsgesetzes umfasst.
Mehr lesenDie Aachener Polizei durfte im Oktober 2018 am Bahnhof Düren die Identität von Kohlegegnern feststellen, die mit einem Sonderzug aus Prag zu Protestaktionen des Aktionsbündnisses "Ende Gelände" am Hambacher Forst anreisen wollten. Da die Organisatoren erneut zu zivilem Ungehorsam aufgerufen hatten, gab es aus Sicht des Verwaltungsgerichts Aachen ausreichend Anhaltspunkte für bevorstehende illegale Blockaden.
Mehr lesen