"Es ist nicht alles Lindt, was glänzt" - auch wenn der Anwalt der Allgäuer Confiserie Heilemann mit diesem Satz recht haben dürfte, darf sein Mandant seine Schokohasen künftig nicht mehr golden verpacken. Weil sie dem "Goldhasen" von Lindt zu ähnlich sahen und insofern eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten besteht, hat das Oberlandesgericht München ein entsprechendes Verbot ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr lesenDer Goldton des seit Jahrzehnten bekannten und millionenfach verkauften "Lindt-Goldhasen" genießt Markenschutz. Die Farbe habe innerhalb der beteiligten Verkehrskreise markenrechtliche Verkehrsgeltung für Schokoladenhasen erlangt, entschied der Bundesgerichtshof am 29.07.2021. Nun müsse das Berufungsgericht prüfen, ob die Benutzungsmarke durch die Konkurrenzhasen verletzt worden ist.
Mehr lesenDer goldene Osterhase des Schweizer Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli ist keine geschützte Farbmarke. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden, wie eine Gerichtssprecherin am 25.08.2020 mitteilte. Auf Basis des Gerichtsurteils von Ende Juli 2020 dürfen damit auch andere Firmen ihre Schokohasen vorerst weiterhin in goldener Farbe verpacken.
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