Der goldene Osterhase des Schweizer Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli ist keine geschützte Farbmarke. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden, wie eine Gerichtssprecherin am 25.08.2020 mitteilte. Auf Basis des Gerichtsurteils von Ende Juli 2020 dürfen damit auch andere Firmen ihre Schokohasen vorerst weiterhin in goldener Farbe verpacken.
Goldfarbe gehört nicht unmissverständlich zu Identität der Marke
Durch ein Gutachten hatte der Hersteller nachweisen wollen, dass die goldene Farbe stark mit der Marke verbunden wird. Nach Ansicht des OLG München gehört die Farbe aber nicht unmissverständlich zur Identität der Marke, weil auch andersfarbige Produkte im Sortiment seien. Beim "Nivea Blau", dem "Telekom-Magenta" oder dem "Milka-Lila" sei dies anders. Der Schokohasen-Streit soll den Medienberichten zufolge nun vor den Bundesgerichtshof führen. Von Lindt & Sprüngli gab es dazu zunächst keine Angaben.
OLG München, Urteil vom 30.07.2020 - 29 U 6389/19
Redaktion beck-aktuell, 26. August 2020 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
OLG München, Goldhase, Verkehrsgeltung, Schokoladenhase, Herkunftshinweis, GRUR-RS 2020, 18954 (ausführliche Gründe)
LG München, Markenmäßige Verwendung und Verkehrsgeltung eines Goldfarbtons für Schokoladenhasen, BeckRS 2019, 25007
Berlit, Schutz und Schutzumfang von Warenformmarken am Beispiel des Schokoladen-Osterhasen, GRUR 2011, 369
Aus dem Nachrichtenarchiv
EuGH: Lindt-Goldhase nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 24.05.2012, becklink 1020503