Mittwoch, 24.1.2024
Schei­dung eines Di­plo­ma­ten-Ehe­paars: BGH ruft EuGH an

In einem Streit um die Schei­dung eines Di­plo­ma­ten-Ehe­paars hat der BGH den EuGH an­ge­ru­fen. Um das auf die Schei­dung an­wend­ba­re Recht be­stim­men zu kön­nen, soll der EuGH klä­ren, ob die Ent­sen­dung als Di­plo­mat die An­nah­me eines "ge­wöhn­li­chen Auf­ent­halts" be­ein­flus­sen kann. 

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Montag, 13.3.2023
Ge­wöhn­li­cher Auf­ent­halts­ort bei be­treu­tem Erb­las­ser

Be­fand sich ein Erb­las­ser bis zu sei­nem Tod mehr als zehn Jahre in einem Pfle­ge­heim, hatte er dort sei­nen letz­ten ge­wöhn­li­chen Auf­ent­halt. Das gilt laut Ober­lan­des­ge­richt Mün­chen auch, wenn er in die­ser Zeit wegen De­menz be­treut wurde und der Be­treu­er das Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht aus­üb­te. Selbst dann wäre je­den­falls das Nach­lass­ge­richt am Ort des Pfle­ge­heims ört­lich zu­stän­dig.

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Donnerstag, 12.5.2022
Un­ter­halts­an­spruch: Ge­wöhn­li­cher Auf­ent­halt eines wi­der­recht­lich in EU-Staat zu­rück­ge­hal­te­nen Kin­des

Zur Be­stim­mung des auf einen Un­ter­halts­an­spruch an­wend­ba­ren Rechts ist für den ge­wöhn­li­chen Auf­ent­halt des Be­rech­tig­ten auf den Ort sei­nes ge­wöhn­li­chen Le­bens­mit­tel­punkts ab­zu­stel­len, und zwar ins­be­son­de­re bei Kin­dern ge­rin­gen Al­ters. Wird der Be­rech­tig­te wi­der­recht­lich im Ho­heits­ge­biet eines Mit­glied­staats zu­rück­ge­hal­ten, kann sich grund­sätz­lich un­ge­ach­tet des­sen sein ge­wöhn­li­cher Auf­ent­halts­ort in die­sen Staat ver­la­gert haben. Dies hat der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof ent­schie­den.

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Donnerstag, 25.11.2021
EuGH prä­zi­siert "ge­wöhn­li­chen Auf­ent­halt" bei Ehe­schei­dun­gen

Der Ge­richts­hof der Eu­ro­päi­schen Union hat den Be­griff des ge­wöhn­li­chen Auf­ent­halts nach der Brüs­sel IIa-Ver­ord­nung prä­zi­siert. Aus sei­nem Ur­teil vom 25.11.2021 geht her­vor, dass ein Ehe­gat­te, auch wenn er sein Leben in zwei Mit­glied­staa­ten ver­bringt, nur einen ge­wöhn­li­chen Auf­ent­halt haben kann, nach dem sich die ört­li­che Zu­stän­dig­keit des Schei­dungs­ge­richts rich­tet.

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