Der Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG darf weiter genutzt werden. Das Oberlandesgericht München hat die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Das Rechtsmittel habe "offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg", so ein Gerichtssprecher. Das LG hatte argumentiert, es gebe kein Recht für Gegner von Gendersprache, "in Ruhe gelassen zu werden".
Mehr lesenDer Streit um die gendergerechte Sprache bei Audi geht in die nächste Instanz. Der zum Volkswagen-Konzern gehörende Autobauer verlangt von seinen Beschäftigten, dass sie in der schriftlichen Kommunikation bestimmte Genderformen verwenden. Ein Volkswagen-Prozessmanager klagte dagegen, unterlag aber vor dem Landgericht Ingolstadt und hat nun Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Anwalt des Klägers äußerte sich zunächst nicht.
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