Der Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG darf weiter genutzt werden. Das Oberlandesgericht München hat die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Das Rechtsmittel habe "offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg", so ein Gerichtssprecher. Das LG hatte argumentiert, es gebe kein Recht für Gegner von Gendersprache, "in Ruhe gelassen zu werden".
Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller auf Unterlassung verklagt. Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Beschäftigten in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich ("Mitarbeiter_innen") nutzen - den sogenannten Gender-Gap.
Doch die Richter sahen keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz oder andere Gesetze. Die Zivilkammer betonte, es gebe kein Recht für Gegner von Gendersprache, "in Ruhe gelassen zu werden". Mit der OLG-Entscheidung ist das Ingolstädter Urteil vom Juli 2022 rechtskräftig.
Gendersprache auch in anderen Unternehmen ein Thema
Der Prozess hatte bundesweit Beachtung gefunden, weil es auch in anderen Unternehmen Vorgaben zur Nutzung von gendersensibler Sprache gibt. Der Kläger war von einem Verein unterstützt worden, der das Gendern ebenfalls ablehnt.
OLG München, Keine Angabe vom 17.07.2023 - 21 U 5235/22
Redaktion beck-aktuell, 18. Juli 2023 (dpa).
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