Montag, 22.7.2024
Referentenentwurf: Bis zu 15 Jahre Haft für das Sprengen von Geldautomaten

Das Justiz- und das Innenministerium haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgestellt, der das Sprengen von Geldautomaten schärfer bestrafen soll. Künftig soll Tätern zwischen zwei und 15 Jahren Haft drohen. Auch soll es mehr Überwachungsbefugnisse für die Polizei geben.

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Freitag, 12.7.2024
"Vollendeter Mord": Lebenslang für Unfalltod bei Flucht
Heimtücke, Verdeckungsabsicht, gemeingefährliches Mittel: Ein Geldautomatensprenger, der bei einer halsbrecherischen Flucht vor der Polizei den Tod eines 45-jährigen Mannes verursacht hat, soll lebenslang hinter Gitter. Das LG Karlsruhe verurteilte den 30-Jährigen wegen Mordes. Doch das letzte Wort ist nicht gesprochen. Mehr lesen