Heimtücke, Verdeckungsabsicht, gemeingefährliches Mittel: Ein Geldautomatensprenger, der bei einer halsbrecherischen Flucht vor der Polizei den Tod eines 45-jährigen Mannes verursacht hat, soll lebenslang hinter Gitter. Das LG Karlsruhe verurteilte den 30-Jährigen wegen Mordes. Doch das letzte Wort ist nicht gesprochen.
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