Freitag, 6.5.2022
Absper­rung und Unter­sa­gung von G20-Pro­test­camp waren rechts­widrig

Die Hamburger Polizei hätte im Rahmen des G20-Gipfels 2017 auf der Elbinsel Entenwerder weder zeitweilig den Zugang zur Elbinsel für Teilnehmende eines Protestcamps absperren noch die Errichtung des Protestcamps mit Schlafzelten, Duschen und Küchen untersagen dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg festgestellt. Das angemeldete und gerichtlich genehmigte Camp sei größtenteils unter den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit gefallen.

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Mittwoch, 14.10.2020
BGH erklärt "Bild"-Suche nach "G20-Verbrechern" für zulässig

Die "Bild"-Zeitung durfte nach den schweren Ausschreitungen beim Hamburger G20-Gipfel 2017 mit Fotos von "G20-Verbrechern" nach Zeugen der Vorfälle suchen. Eine abgebildete Frau unterlag mit ihrer Unterlassungsklage in letzter Instanz beim Bundesgerichtshof. Aus dem Text werde deutlich, dass die Polizei bei der Aufklärung auf Unterstützung angewiesen sei, heißt es in dem am 14.10.2020 veröffentlichten Urteil vom 29.09.2020.

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