Mittwoch, 14.10.2020
BGH erklärt "Bild"-Suche nach "G20-Verbrechern" für zulässig

Die "Bild"-Zeitung durfte nach den schweren Ausschreitungen beim Hamburger G20-Gipfel 2017 mit Fotos von "G20-Verbrechern" nach Zeugen der Vorfälle suchen. Eine abgebildete Frau unterlag mit ihrer Unterlassungsklage in letzter Instanz beim Bundesgerichtshof. Aus dem Text werde deutlich, dass die Polizei bei der Aufklärung auf Unterstützung angewiesen sei, heißt es in dem am 14.10.2020 veröffentlichten Urteil vom 29.09.2020.

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