Kann ein Passagier nicht mehr online einchecken, weil er beim Erwerb seines Tickets nicht davor gewarnt wurde, dass ihm dafür nur noch wenige Minuten bleiben, müssen ihm die Kosten des versäumten Flugs erstattet werden. Laut AG Düsseldorf wurde eine Nebenpflicht aus dem Beförderungsvertrag verletzt.
Mehr lesenEin Portal zur Buchung von Flugreisen erhebt eine unzulässige zusätzliche Gebühr, wenn zunächst ein Preis angezeigt wird, der nur bei Zahlung mit nicht gängigen Kreditkarten gilt, bei Auswahl anderer Zahlungsmittel hingegen eine zusätzliche "Servicepauschale" anfällt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Mangels hinreichender Bestimmtheit des Unterlassungsantrags verwies der BGH die Sache aber zurück, um Gelegenheit zur Anpassung des Antrags zu geben.
Mehr lesenDie irische Fluggesellschaft Ryanair ist verpflichtet, bei Flugbuchungen auf die für den optionalen Check-In am Flughafen vom Fluggast zu zahlenden Kosten in bezifferter Form hinzuweisen. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 12.01.2021 entschieden und damit einer Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale stattgegeben.
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