Dienstag, 3.5.2022
Fiktive Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht ja – im Werkvertragsrecht nein

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 25.01.2022 seine bisherige Rechtsprechung um die fiktiven Mängelbeseitigungskosten verdeutlicht: Ein Käufer kann im Rahmen des kleinen Schadensersatzanspruchs die Kosten einer voraussichtlichen Schadensbeseitigung verlangen – egal, ob er den Schaden tatsächlich beseitigt oder nicht. Im Werkvertragsrecht gilt diese Regel nicht, weil der Auftragnehmer vom Unternehmer einen Vorschuss zur Ersatzvornahme verlangen kann.

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Freitag, 12.3.2021
"Fiktive" Mängelbeseitigungskosten können im Kaufrecht weiterhin verlangt werden

Der unter anderem für den Immobilienkauf zuständige Fünfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein kaufvertraglicher Anspruch auf Schadensersatz wegen Mängeln der erworbenen Immobilie weiterhin anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bislang nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten berechnet werden kann. Käufer müssen also auch weiter nicht mit hohen Summen für eine Reparatur in Vorleistung treten.

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Montag, 1.3.2021
Schadenersatz für Immobilienkäufer darf wohl weiter geschätzt werden

Neue Wohneigentümer können Schadenersatz-Ansprüche gegen den Immobilienverkäufer wohl auch künftig in Höhe der schätzungsweise entstehenden Kosten geltend machen und müssen nicht selbst mit viel Geld in Vorleistung treten. Der V. Zivilsenat will in dieser Frage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs treu bleiben – obwohl ein anderer BGH-Senat neuerdings einen eigenen Weg geht. Die Entscheidung soll am 12.03.2021 verkündet werden.

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Mittwoch, 4.11.2020
Kein fiktiver Mängelbeseitigungsanspruch im Werkvertragsrecht

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hält an seiner Ablehnung fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Werkvertragsrecht fest. Allerdings sieht er auch keine Notwendigkeit, die Frage im Schuldrecht einheitlich zu beantworten. Dies teilte der Senat am 08.10.2020 auf eine Anfrage des V. Zivilsenats hin mit.

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