Donnerstag, 13.4.2023
Tschechien: Nachbarn müssen Kurzzeitvermietung an Touristen hinnehmen

Viele Prag-Touristen mieten für ihre Reise Wohnungen über Plattformen wie Airbnb an. Das Oberste Gericht in Tschechien mit Sitz in Brünn hat nun entschieden, dass Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern derartige Kurzzeitvermietungen hinnehmen müssen. Das Geschäft könne nicht durch die mehrheitlich beschlossene Hausordnung verboten werden. Der Wohnungsbesitzer habe das Recht, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren.

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Montag, 27.3.2023
Vermietungsservice für Ferienwohnungen muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen

Ein Vermietungsservice, der gewerblich Ferienwohnungen für die Eigentümer vermietet und betreut, muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden und einer Klage stattgegeben. Beitragspflichtig sei grundsätzlich der Eigentümer, es sei denn, der Vermittler trete im eigenen Namen auf. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

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