Freitag, 19.3.2021
AGB-Ausschluss kabelgebundener Geräte beim Internetzugang unwirksam

Ein Mobilfunkanbieter darf seinen Kunden nicht vorschreiben, dass sie ihren Internetzugang nur mit mobilen Geräten nutzen dürfen. Dies hat laut Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) das Landgericht München I entschieden. Der Ausschluss kabelgebundener Geräte verstoße gegen die Endgerätefreiheit in der Europäischen Union und sei daher wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam.

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