Ein Mobilfunkanbieter darf seinen Kunden nicht vorschreiben, dass sie ihren Internetzugang nur mit mobilen Geräten nutzen dürfen. Dies hat laut Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) das Landgericht München I entschieden. Der Ausschluss kabelgebundener Geräte verstoße gegen die Endgerätefreiheit in der Europäischen Union und sei daher wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam.
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