Mittwoch, 28.4.2021
Elektroroller ist nicht gleich Elektroroller

Soll ein Rollerfahrer strafrechtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder Trunkenheit im Verkehr belangt werden, ist eine nähere technische Beschreibung des genutzten Elektrorollers unerlässlich. Der Bundesgerichtshof verneint eine automatische Anwendung der Vorschriften und Rechtsprechung, die für Kraftfahrer entwickelt worden sind, auf die Nutzer von E-Scootern.   

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Montag, 7.9.2020
E-Roller ist kein Rollstuhlersatz

Ein Elektroroller ist im Gegensatz zu einem Elektrorollstuhl kein Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung. Vielmehr handelt es sich um ein nicht für Behinderte konzipiertes Freizeitgerät und damit um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Er ist nicht für medizinische Funktionen konzipiert und fällt deswegen nicht in die Leistungspflicht der Krankenkasse fällt. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.

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