Gibt es im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für eine Erkrankung keine Standarttherapien, hat die GKV eine gegenüber der bisherigen Versorgung erweiterte Leistungspflicht. Dies schließt auch Präparate ein, für die Leistungsvoraussetzungen nicht vorliegen. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Mehr lesenDie von der Bundesregierung geplante Finanzreform zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stößt bei Sachverständigen auf Kritik. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses deutlich. Kritisiert wurde insbesondere, dass die Reform nicht zu einer Konsolidierung der GKV-Finanzen führe, sondern die finanzielle Stabilität der GKV vielmehr fundamental gefährde und das geplante Maßnahmenpaket eine gravierende Unwucht zu Lasten der Beitragszahlenden aufweise.
Mehr lesenEin Elektroroller ist im Gegensatz zu einem Elektrorollstuhl kein Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung. Vielmehr handelt es sich um ein nicht für Behinderte konzipiertes Freizeitgerät und damit um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Er ist nicht für medizinische Funktionen konzipiert und fällt deswegen nicht in die Leistungspflicht der Krankenkasse fällt. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
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