Die Vereinbarung zwischen dem Verkäufer einer Eigentumswohnung und dem Käufer, wonach der vorkaufsberechtigte Mieter einen höheren Preis zahlen muss, ist eine unzulässige Vereinbarung zulasten Dritter. Dies gilt laut Bundesgerichtshof auch dann, wenn der Erstkäufer den höheren Kaufbetrag nur ausnahmsweise zu entrichten hat, während der Vorkaufsberechtigte diesen bei Ausübung des Anrechts stets schuldet.
Mehr lesenDie Finanzgerichte dürfen eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Verhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die nach Maßgabe der Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums ermittelte Aufteilung ersetzen. Dies hat der Bundesfinanzhof am 26.11.2020 entschieden.
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