Die Finanzgerichte dürfen eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Verhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die nach Maßgabe der Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums ermittelte Aufteilung ersetzen. Dies hat der Bundesfinanzhof am 26.11.2020 entschieden.
Streit um Höhe des Gebäudeanteils
Die Klägerin hat im Jahr 2017 eine (vermietete) Eigentumswohnung in einer Großstadt zum Kaufpreis von 110.000 Euro erworben. Nach dem Kaufvertrag sollten davon 20.000 Euro auf das Grundstück entfallen. Dementsprechend ging die Klägerin für Abschreibungszwecke von einem Gebäudeanteil von rund 82% aus. Hingegen ermittelte das Finanzamt einen Gebäudeanteil von rund 31%. Dabei legte es die vom Bundesfinanzministerium im Internet bereitgestellte "Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)" zugrunde.
FG: Arbeitshilfe als Wertermittlungsverfahren geeignet
Das Finanzgericht wies die dagegen gerichtete Klage ab und sah in der Arbeitshilfe ein geeignetes Wertermittlungsverfahren, um die Marktangemessenheit einer vertraglichen Kaufpreisaufteilung widerlegen zu können, zugleich aber auch eine geeignete Schätzungshilfe.
BFH: Arbeitshilfe gewährleistet geforderte Aufteilung nicht
Dem ist der BFH entgegengetreten. Die Arbeitshilfe des Ministeriums gewährleiste die von der Rechtsprechung geforderte Aufteilung nach den realen Verkehrswerten von Grund und Gebäude nicht. Denn die Auswahl der zur Verfügung stehenden Bewertungsverfahren würde auf das (vereinfachte) Sachwertverfahren verengt. Auch bleibe der vor allem in großstädtischen Ballungsräumen relevante Orts- oder Regionalisierungsfaktor bei der Ermittlung des Gebäudewerts unberücksichtigt.
Gutachten eines Sachverständigen einzuholen
Deshalb sei das FG im Fall einer streitigen Grundstücksbewertung in der Regel gehalten, das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken einzuholen, betont der BFH.
Redaktion beck-aktuell, 26. November 2020.
Zum Thema im Internet
Den Volltext der BFH-Entscheidung finden Sie auf den Seiten des Gerichts.
Aus der Datenbank beck-online
FG Berlin-Brandenburg, Kaufpreisaufteilung mittels Arbeitshilfe des
BMF,
BB 2020, 798 (Vorinstanz)
Aus dem Nachrichtenarchiv
FG Berlin-Brandenburg: Gebäude-AfA kann anhand Arbeitshilfe des BMF zur Wertermittlung geschätzt werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.01.2020, becklink 2015183