Donnerstag, 26.11.2020
Keine Kaufpreisaufteilung bei Wohnungskauf mittels Ministeriums-Arbeitshilfe

Die Finanzgerichte dürfen eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Verhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die nach Maßgabe der Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums ermittelte Aufteilung ersetzen. Dies hat der Bundesfinanzhof am 26.11.2020 entschieden.

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