Verweigert ein Beamter eine amtsärztliche Untersuchung und wird daraus auf seine Dienstunfähigkeit geschlossen, entfällt für den Dienstherrn die Pflicht zur Suche nach einer anderweitigen Verwendung für den Beamten. Das hat das BVerwG entschieden.
Mehr lesenAn der Entscheidung, ob ein schwerbehinderter Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, muss das Integrationsamt nicht beteiligt werden. Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Beamten verlangt dies laut Bundesverwaltungsgericht nicht. Das Verwaltungsverfahren biete vergleichbaren Schutz.
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