Wer über das beA Schriftsätze versendet, muss sicherstellen, dass Dateien nicht versehentlich verwechselt werden. Der BGH hat in einer am Mittwoch erschienenen Entscheidung erneut auf die Gefahren von mehrdeutigen Dateinamen hingewiesen.
Mehr lesenWenn ein Schriftsatz die geltenden technischen Voraussetzungen für einen Versand über das besondere anwaltliche Postfach (beA) erfüllt, ist er ordnungsgemäß eingereicht, auch wenn das Gericht ihn aufgrund technischer Probleme nicht der Gerichtsakte beifügt. In diesem Fall muss das Gericht mit seiner Entscheidung so lange warten, bis es den Schriftsatz zur Kenntnis nehmen kann. Anderenfalls verletzt es dem Bundesverfassungsgericht zufolge den Anspruch auf rechtliches Gehör.
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