Mittwoch, 27.10.2021
Kein Schadensersatz für bei Geländemarsch kollabierten Soldaten

Das Landgericht Bonn hat die Klage eines Bundeswehrsoldaten, der bei einem strapaziösen Geländemarsch kollabiert war, abgewiesen. Es sah keine vorsätzliche Amtspflichtverletzung des Ausbilders. Der Mann aus Baden-Württemberg hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland auf insgesamt 60.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt.

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