Das Landgericht Bonn hat die Klage eines Bundeswehrsoldaten, der bei einem strapaziösen Geländemarsch kollabiert war, abgewiesen. Es sah keine vorsätzliche Amtspflichtverletzung des Ausbilders. Der Mann aus Baden-Württemberg hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland auf insgesamt 60.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt.
Mehr lesen