Mittwoch, 6.4.2022
Fehlende Anhörung: Beschluss über Erstellung sozialpsychiatrischen Gutachtens ausgesetzt

Das Bundesverfassungsgericht hat am 22.03.2022 einen betreuungsrechtlichen Beschluss des Amtsgerichts Pinneberg über die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens vorläufig ausgesetzt, weil keine Anhörung des Betroffenen stattgefunden hatte. Das BVerfG erinnert an die gerichtliche Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde. Maßgebend dafür sei der Gedanke, dass der Beteiligte Gelegenheit haben müsse, auf die Gerichtsentscheidung vorab effektiv Einfluss nehmen zu können.

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Mittwoch, 5.5.2021
Kein nachträgliches Beschwerderecht eines Angehörigen

Will ein Angehöriger zu einem Betreuungsverfahren hinzugezogen werden, muss ihm das Gericht eine Einflussnahme ermöglichen und dies zumindest konkludent zum Ausdruck bringen. Allein die Bekanntgabe der erstinstanzlichen Entscheidung bewirkt laut Bundesgerichtshof aber noch keine Beteiligung. Zu diesem Zeitpunkt könne auf das Verfahren nicht mehr eingewirkt werden.

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