Freitag, 3.3.2023
Corona: Betretungs- und Tätigkeitsverbote waren rechtens

Die Klagen mehrerer Beschäftigter von Einrichtungen aus dem Gesundheits- und Pflegebereich in Gelsenkirchen, Bochum und Essen gegen jeweils bis zum 31.12.2022 befristete Betretungs- und Tätigkeitsverbote blieben vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erfolglos. Die zugrundeliegende "einrichtungsbezogene Impfpflicht" sei bis zu ihrem Außerkrafttreten verfassungsgemäß gewesen.

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Montag, 19.9.2022
Eilantrag ungeimpfter Sekretärin gegen Betretungs- und Tätigkeitsverbot erfolglos

Das Gesundheitsamt der Stadt Gelsenkirchen durfte einer nicht gegen das Coronavirus geimpften Antragstellerin untersagen, das Krankenhaus, in dem sie als Sekretärin arbeitet, zu betreten oder dort tätig zu werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (BeckRS 2022, 20376) bestätigt. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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Mittwoch, 31.8.2022
Rechtmäßiges Betretungs- und Tätigkeitsverbot wegen nicht nachgewiesener Corona-Impfung

Der Kreis Viersen hat gegen einen Mitarbeiter einer Einrichtung zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen zu Recht ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesprochen, weil dieser keinen Impf- oder Genesenennachweis bezüglich des Coronavirus vorgelegt hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden. Die betreuten Personen seien besonders schutzbedürftig, die Wahrscheinlichkeit gravierender Impffolgen sehr gering.

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