Montag, 19.9.2022
Eilantrag ungeimpfter Sekretärin gegen Betretungs- und Tätigkeitsverbot erfolglos

Das Gesundheitsamt der Stadt Gelsenkirchen durfte einer nicht gegen das Coronavirus geimpften Antragstellerin untersagen, das Krankenhaus, in dem sie als Sekretärin arbeitet, zu betreten oder dort tätig zu werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (BeckRS 2022, 20376) bestätigt. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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