Freitag, 29.4.2022
Keine gesteigerten Anforderungen an ärztliches Attest zu Befreiung von Maskenpflicht

Ein ärztliches Attest mit der Feststellung, dass eine Person "aus medizinischen Gründen bis auf weiteres keine Gesichtsmaske tragen kann", genügt den Anforderungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg an eine Befreiung von der Maskenpflicht. Dies stellt das Oberlandesgericht Karlsruhe klar und hob mit Beschluss vom 25.04.20222 die Verurteilung einer Frau zu einer Geldbuße auf (Az.: 2 Rb 37 Ss 25/22).

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Donnerstag, 20.1.2022
Demenzerkrankte Ärztin ist vom Bereitschaftsdienst zu befreien

Eine an beginnender Demenz leidende Fachärztin hat auch dann Anspruch auf Befreiung vom vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst, wenn sie ihre Praxis mit personeller Unterstützung weiterführt. Die Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst widerspreche im konkreten Fall dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), entschied das Sozialgericht Mainz mit Urteil vom 20.01.2022.

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Mittwoch, 1.12.2021
Mangels ausreichendem Attest keine vorläufige Befreiung vom Präsenzunterricht

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat einen Eilantrag einer Grundschülerin auf Beurlaubung vom Präsenzunterricht abgelehnt. Ein erhöhtes Risiko für eine COVID-19 Erkrankung sei durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft zu machen, aus dem sich die zu erwartenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, relevante Vorerkrankungen und die Einschätzungsgrundlage des Arztes ergäben. Daran habe es hier gefehlt.

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Dienstag, 27.10.2020
Befreiung von Maskenpflicht an Schule nur mit ausreichend begründetem Attest

Eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände aus gesundheitlichen Gründen kann nur erfolgen, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird, aus dem auch nachvollziehbare Befundtatsachen und eine Diagnose hervorgehen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem Eilverfahren entschieden.

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