Dienstag, 6.10.2020
Ablehnung eines sarkastischen Richters

Die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit kann begründet sein, wenn dieser in einem anderen Verfahren sarkastische Äußerungen über eine Partei von sich gegeben hat. War die Partei an diesem Prozess nicht beteiligt, so konnte sie die Äußerungen dort nicht rügen und kann sich für ihr Verfahren auf diese stützen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 15.09.2020 entschieden.

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Freitag, 25.9.2020
Verfassungsbeschwerden gegen abgelehnte Befangenheitsanträge in KapMuG-Verfahren gegen Porsche und VW unzulässig

Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im nach der VW-Übernahmeschlacht gegen Porsche und Volkswagen geführten Kapitalanleger-Musterverfahren sind gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat sie in seinem Beschluss vom 15.09.2020 mangels ausreichender Begründung bereits für unzulässig erachtet.

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