Das Bankgeheimnis gilt nicht schrankenlos: Macht ein angeblicher Bürge geltend, seine Frau habe seine Unterschrift auf dem Dokument gefälscht, muss das Geldinstitut die Urkunde bei Gericht vorlegen. Der BGH sah das Interesse an der Aufklärung der Echtheit als vorrangig an.
Mehr lesenDer formularmäßige Ausschluss der Einrede der Anfechtbarkeit im Bürgschaftsvertrag benachteiligt einen Bürgen nicht unangemessen. Der Bankensenat des Bundesgerichtshofs hat in einer Bausache die Verurteilung der bürgenden Versicherung bestätigt. Eine Vergleichbarkeit mit dem – verbotenen – Ausschluss der Aufrechnung für rechtskräftige Forderungen bestehe nicht.
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