Freitag, 6.11.2020
Arbeit in illegalem Friseur-Betrieb verhindert Ausübungsberechtigung
Einer Friseurhandwerksgesellin kann eine Ausübungsberechtigung für das Friseurhandwerk trotz sechsjähriger Berufserfahrung – davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung – nicht erteilt werden, wenn sie in der maßgeblichen Zeit in einem illegal betriebenen Handwerksbetrieb tätig gewesen ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine entsprechende Klage einer Gesellin ab. Mehr lesen
Mittwoch, 19.8.2020
Maurer- und Betonbauerhandwerk erfordert auch kaufmännische Kenntnisse

Einem Maurergesellen kann die Ausübungsberechtigung für das Maurer- und Betonbauerhandwerk versagt werden, wenn er – neben einer notwendigen sechsjährigen Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Stellung – keine betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse nachweisen kann. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Die Klage eines Maurergesellen wies das Gericht ab.

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