Der Eilantrag des Inhabers eines Friseurgeschäfts in der Saarbrücker Innenstadt gegen die noch geltende 2G-Plus-Regelung ist erfolglos geblieben. Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat das Aussetzungsbegehren hinsichtlich der betreffenden Vorschriften der Corona-Verordnung zurückgewiesen. Die Einschränkung der unternehmerischen Freiheit sei angesichts des vorrangigen allgemeinen Gesundheitsschutzes und des ohnehin baldigen Auslaufens der Regelung noch zumutbar.
Mehr lesenDas Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das in Niedersachsen ab einer bestimmten Warnstufe bei körpernahen Dienstleistungen geltende 2-G-Plus-Erfordernis vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Komplettausschluss Ungeimpfter sei unangemessen, da er grundlegende Bedürfnisse nach diesen Dienstleistungen nicht genügend berücksichtige. Das 2-G-Plus-Erfordernis etwa in Theatern, Kinos und Diskotheken bestätigte das OVG hingegen.
Mehr lesenWeil die Inzidenz im Saarland noch immer vergleichsweise hoch ist, hat das Oberverwaltungsgericht des Landes in Saarlouis den Eilantrag des Inhabers eines Friseurbetriebs zurückgewiesen, der sich gegen das Verbot der Erbringung körpernaher Dienstleistungen gerichtet hatte. § 7 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bleibt damit in Vollzug.
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