Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Verfahren entschieden, dass die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer unzulässig ist. Eine solche Steuer sei mit der bundesrechtlich geregelten Rennwetten- und Sportwettensteuer gleichartig, so das Gericht. Bei diesen Steuern handele es sich um spezielle Bundessteuern, die die Erhebung einer örtlichen Aufwandsteuer für denselben Gegenstand ausschließen.
Mehr lesenDie sogenannte Bettensteuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben ist verfassungskonform. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und vier Verfassungsbeschwerden von Hotelbetreibern aus Hamburg, Bremen und Freiburg zurückgewiesen. Das BVerfG unterstreicht, dass der Gesetzgeber beruflich veranlasste Übernachtungen von der Aufwandbesteuerung ausnehmen könne, dies aber nicht müsse.
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