Dienstag, 17.5.2022
Bettensteuer mit dem Grundgesetz vereinbar

Die sogenannte Bettensteuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben ist verfassungskonform. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und vier Verfassungsbeschwerden von Hotelbetreibern aus Hamburg, Bremen und Freiburg zurückgewiesen. Das BVerfG unterstreicht, dass der Gesetzgeber beruflich veranlasste Übernachtungen von der Aufwandbesteuerung ausnehmen könne, dies aber nicht müsse.

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