Mittwoch, 24.8.2022
Homosexueller Algerier mit asylrechtlicher Folgeklage erfolglos

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Folgeklage des homosexuellen Algeriers Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16.08.2022 erneut abgewiesen. Das Gericht geht weiterhin davon aus, dass es für homosexuelle Männer in Algerien kein "real risk" einer Anklage gibt, heißt es in dem gestern mitgeteilten Fall. Der Kläger hatte bereits als Minderjähriger mehrere Asylanträge gestellt, die sämtlich erfolglos geblieben waren. 1998 war Bendjeriou-Sedjerari erstmals nach Algerien abgeschoben worden.

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Montag, 2.11.2020
Algerier stimmen für Verfassungsänderung

Bei sehr geringer Beteiligung haben die Algerier für eine Änderung ihrer Verfassung gestimmt. Nur knapp jeder Vierte der etwa 24 Millionen Stimmberechtigten nahm an dem Referendum teil. Nach dem amtlichen Ergebnis stimmten rund 3,3 Millionen Menschen für die Neuerungen, was etwa 66,8% der abgegebenen Stimmen entspricht. Mit den Neuerungen wird unter anderem die Amtszeit des Präsidenten auf zwei Wahlperioden von jeweils fünf Jahren begrenzt.

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