Donnerstag, 20.10.2022
AfD Hessen darf vorerst nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden
Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD vorerst nicht als Verdachtsfall beobachten oder behandeln. Dies hat der Landesverband der Partei in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden erreicht, das eine sogenannte Hängeverfügung erlassen hat. Eine Einstufung als Verdachtsfall würde eine Informationserhebung mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglichen (vgl. § 5 HVSG). Mehr lesen