Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD vorerst nicht als Verdachtsfall beobachten oder behandeln. Dies hat der Landesverband der Partei in einem Eilverfahren vor dem
Verwaltungsgericht Wiesbaden erreicht, das eine sogenannte Hängeverfügung erlassen hat. Eine Einstufung als Verdachtsfall würde eine Informationserhebung mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglichen (vgl.
§ 5 HVSG).
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