Verbraucherschützer haben im Diesel-Musterprozess um Schadensersatzansprüche gegen Mercedes-Benz einen Teilerfolg erstritten: Das OLG Stuttgart hat bestätigt, dass in bestimmten Dieseln unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. Mercedes-Benz hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen.
Mehr lesenIm Dieselskandal können Mercedes-Käufer mit einem Autokredit der Mercedes-Benz-Bank deliktische Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch dann geltend machen, wenn sie als Unternehmer gehandelt haben. Es mache keinen Unterschied, ob der Kunde als Unternehmer oder als Verbraucher gehandelt habe, entschied der "Dieselsenat" des Bundesgerichtshofs.
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