Verbraucherschützer haben im Diesel-Musterprozess um Schadensersatzansprüche gegen Mercedes-Benz einen Teilerfolg erstritten: Das OLG Stuttgart hat bestätigt, dass in bestimmten Dieseln unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. Mercedes-Benz hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen.
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