Das Bundeskabinett hat den von Justizminister Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der insolvenzrechtlichen Vorgaben aus dem dritten Entlastungspaket beschlossen. Demnach sollen der Prognosezeitraum bei der Überschuldungsprüfung und die Planungszeiträume für Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen verkürzt sowie die Höchstfrist für die Insolvenzantragstellung wegen Überschuldung erhöht werden.
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