Länder und Bund diskutieren über das Ventil der Insolvenzantragspflicht in der Energiekrise. Das Bundeskabinett hatte zuletzt den Entwurf einer Formulierungshilfe zur Umsetzung der insolvenzrechtlichen Vorgaben aus dem dritten Entlastungspaket beschlossen. Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die rege politische Debatte, fordert jedoch weiterhin, anstelle der Verfahrensvermeidung die bestehenden sanierungsrechtlichen Mechanismen wahrzunehmen.
Mehr lesenDas Bundeskabinett hat den von Justizminister Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der insolvenzrechtlichen Vorgaben aus dem dritten Entlastungspaket beschlossen. Demnach sollen der Prognosezeitraum bei der Überschuldungsprüfung und die Planungszeiträume für Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen verkürzt sowie die Höchstfrist für die Insolvenzantragstellung wegen Überschuldung erhöht werden.
Mehr lesenUnternehmen, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 in finanzielle Not geraten sind, sollen bis Ende Oktober 2021 keinen Insolvenzantrag stellen müssen. Die Bundesregierung hat heute eine entsprechende Formulierungshilfe beschlossen. Voraussetzung ist nach Mitteilung des Bundesjustizministeriums, dass der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Unwetterkatastrophe beruht.
Mehr lesenMit einer Reihe von Gesetzentwürfen hat sich der Rechtsausschuss am 27.01.2021 befasst. So hat er mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der Grünen dem Änderungsantrag der Koalition zugestimmt, der das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz betrifft und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für hilfeberechtigte Unternehmen bis zum 30.04.2021 verlängern soll. Daneben ging es auch um das Containern und die Juristenausbildung.
Mehr lesenDie coronabedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30.04.2021 verlängert. Am 20.01.2021 hat die Bundesregierung die von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD beschlossen. Diese sieht eine entsprechende Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) vor. Die neuen Regelungen sollen ab dem 01.02.2021 gelten.
Mehr lesenHessen setzt sich angesichts der verzögerten Auszahlung staatlicher Corona-Hilfen dafür ein, den Insolvenzschutz für krisengeplagte Unternehmen um zunächst zwei Monate zu verlängern. Das Land wolle im Bundesrat tätig werden und auf eine entsprechende Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes hinwirken, so Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) und Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am 15.01.2021.
Mehr lesenDas Gesetz zur Insolvenzaussetzung soll bis zum 31.12.2020 verlängert werden. Das Kabinett hat eine entsprechende Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen. Durch das Gesetz ist im März die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt worden, die wegen Corona insolvenzreif geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren.
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