Die coronabedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30.04.2021 verlängert. Am 20.01.2021 hat die Bundesregierung die von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD beschlossen. Diese sieht eine entsprechende Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) vor. Die neuen Regelungen sollen ab dem 01.02.2021 gelten.
Mehr lesenHessen setzt sich angesichts der verzögerten Auszahlung staatlicher Corona-Hilfen dafür ein, den Insolvenzschutz für krisengeplagte Unternehmen um zunächst zwei Monate zu verlängern. Das Land wolle im Bundesrat tätig werden und auf eine entsprechende Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes hinwirken, so Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) und Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am 15.01.2021.
Mehr lesenDas Gesetz zur Insolvenzaussetzung soll bis zum 31.12.2020 verlängert werden. Das Kabinett hat eine entsprechende Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen. Durch das Gesetz ist im März die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt worden, die wegen Corona insolvenzreif geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren.
Mehr lesen