Donnerstag, 6.10.2022
Temporäre Anpassung im Sanierungs- und Insolvenzrecht beschlossen

Das Bundeskabinett hat den von Justizminister Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der insolvenzrechtlichen Vorgaben aus dem dritten Entlastungspaket beschlossen. Demnach sollen der Pro­gno­se­zeit­raum bei der Über­schul­dungs­prü­fung und die Planungszeiträume für Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen verkürzt sowie die Höchstfrist für die Insolvenzantragstellung wegen Überschuldung erhöht werden.

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