Das Weltstrafgericht und sein Chefankläger Karim Khan waren in den vergangenen Tagen vor allem aus Israel und den USA scharf attackiert worden. Anlass waren Berichte über mögliche Haftbefehle gegen den israelischen Premier Benjamin Netanjahu und andere hohe israelische Vertreter wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Dies hatte Netanjahu ein "beispielloses antisemitisches Hassverbrechen" genannt.
Die Anklage machte keine Angaben zum Hintergrund der Bedrohungen und wollte nicht auf Fragen nach einem Zusammenhang mit einem möglichen Haftbefehl gegen Netanjahu antworten. In der Erklärung heißt es aber: "Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts werden untergraben, wenn Personen dem Gericht und Gerichtsmitarbeitern mit Vergeltung drohen, sollte die Anklage in Ausübung ihres Mandats über Ermittlungen oder Fälle entscheiden." Solche Bedrohungen könnten außerdem strafbar sein.
Israel erkennt das Gericht nicht an
Der Strafgerichtshof ermittelt bereits seit 2021 gegen Palästinenser und Israelis wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Israel erkennt das Gericht zwar nicht an, aber Palästina ist seit 2015 Vertragsstaat, und daher ist das Gericht auch befugt, mutmaßliche Täter für Verbrechen in den seit 1967 besetzten Gebieten wie dem Westjordanland und dem Gazastreifen zu verfolgen. Khan hatte Ende 2023 Israel und die palästinensischen Gebiete besucht und bekräftigt, dass zu Verbrechen auf allen Seiten des Krieges ermittelt werden müsse.
Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Individuen wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggressionskrieg. Khan hatte auch bereits internationale Haftbefehle gegen vier hochrangige Russen erlassen wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine, darunter auch gegen Präsident Wladimir Putin.