IStGH startet Ermittlungen zu Palästinensergebieten

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat offiziell Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in den von Israel besetzten Palästinensergebieten eingeleitet. Das teilte Chefanklägerin Fatou Bensouda in Den Haag mit. Einzelheiten zu den Ermittlungen nannte sie nicht. Israel spricht von einem "skandalösen Schritt".

Verdacht auf Kriegsverbrechen von beiden Seiten

Alle Ermittlungen würden "unabhängig, unparteiisch und objektiv" ausgeführt, so Bensouda weiter. Betroffene rief sie zu Geduld auf, die Ermittlungen benötigten Zeit. Die Anklage hatte festgestellt, dass es einen begründeten Verdacht für Verbrechen, begangen von "Mitgliedern der israelischen Armee, israelischen Behörden, Hamas und palästinensischen bewaffneten Gruppen" gebe. Untersucht werden sollen Vorfälle ab Mitte Juni 2014, also etwa der Gaza-Krieg vom Sommer 2014. Die Ermordung jüdischer und arabischer Jugendlicher sowie andauernder Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen hatte eine Gewaltspirale ausgelöst. Während 50-tägiger Kämpfe wurden 2250 Palästinenser und mehr als 70 Israelis getötet. Amnesty International warf beiden Seiten Kriegsverbrechen vor.

Scharfe Kritik aus Israel

Vertreter Israels verurteilten das Vorgehen am Mittwoch scharf. Ministerpräsident Benjamin Netanjahu nannte die Entscheidung antisemitisch. Es gebe nur eine Antwort: für die Wahrheit zu kämpfen und die Soldaten zu schützen. Präsident Reuven Rivlin sprach von einem skandalösen Schritt. "Wir werden keine Beschwerden gegen die Ausübung unserer Rechte und unsere Verpflichtung zur Verteidigung unserer Bürger dulden."

Palästinensische Autonomiebörde begrüßt Ermittlungen

Die Palästinensische Autonomiebörde (PA) und ein Hamas-Vertreter begrüßten hingegen die Entscheidung. Das PA-Außenministerium sprach von einem lange erwarteten Schritt. Die Behörde sei bereit zur Kooperation und werde jede nötige Unterstützung leisten. Ein Vertreter der im Gazastreifen herrschenden, islamistischen Hamas rief das Gericht auf, gegen jedweden möglichen Druck standhaft zu bleiben.

Zuständigkeit auch für besetzte Gebiete

Das Gericht hatte im Februar festgestellt, dass es auch für die seit 1967 besetzten Gebiete wie das Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem, und den Gazastreifen zuständig sei. Israel erkennt den Strafgerichtshof nicht an. Palästina ist seit 2015 Vertragsstaat des Weltstrafgerichtes.

Redaktion beck-aktuell, 4. März 2021 (dpa).