Weltstrafgericht erlässt Haftbefehl gegen Putin

Der Internationale Strafgerichtshof hat wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Das teilte das Gericht am Freitag in Den Haag mit. Putin sei mutmaßlich verantwortlich für die Deportation ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten nach Russland, heißt es in dem entsprechenden Antrag des Chefanklägers Karim Khan.

Haftbefehl auch gegen russische Beauftragte für Kinderrechte

Es ist der erste Haftbefehl, den der IStGH im Zusammenhang mit mutmaßlichen Kriegsverbrechen in der Ukraine erlassen hat. Er erließ auch einen Haftbefehl gegen Maria Lwowa-Belowa, die russische Beauftragte für Kinderrechte. Auch ihr werden Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit der Deportation ukrainischer Kinder zur Last gelegt. Putin soll als Befehlshaber zur Verantwortung gerufen werden. Er habe seine zivilen oder militärische Untergebenen unzureichend kontrolliert, wird der Verdacht begründet. Der genaue Text der Haftbefehle wird nicht veröffentlicht, um Opfer und Zeugen zu schützen, wie der Gerichtshof mitteilte. Russland betonte, die Kinder vor den Kampfhandlungen im Krieg in Sicherheit gebracht zu haben.

Russland erkennt IStGH nicht an

Es ist aber unwahrscheinlich, dass Putin tatsächlich auch vor dem Gerichtshof in Den Haag erscheinen wird. Russland erkennt den IStGH nicht an. Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, hatte erst am Donnerstag in einer Pressekonferenz zu möglichen Haftbefehlen gegen Russen gesagt: "Mit dem Organ arbeitet Russland nicht zusammen. Und mögliche Haft-"Rezepte", die von dem Internationalen Gericht ausgehen, sind für uns juristisch nichtig." Die Entscheidungen des Gerichts hätten keine Bedeutung für Russland. Der IStGH darf außerdem keine Prozesse in Abwesenheit der Angeklagten führen.

Ukraine erkennt IStGH für auf ihrem Staatsgebiet verübte Verbrechen an

Obgleich die Ukraine das Römische Statut des Internationalen Gerichtshofs nicht ratifiziert hat, erkennt Kiew die Befugnis der Richter für seit 2014 auf ukrainischem Staatsgebiet verübte Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen die Ukraine an. 2015 übergab der ukrainische Außenminister Pawlo Klimkin in Den Haag eine entsprechende Erklärung. Kurz nach Ausbruch des Krieges hatte Chefankläger Khan bereits Ermittlungen in der Ukraine aufgenommen.

Buschmann: Sind zur Verhaftung verpflichtet

Bundesjustizminister Marco Buschmann erläuterte die Bedeutung des Entscheidung für Deutschland. "Ich rechne damit, dass der IStGH zügig auf Interpol sowie die Vertragsstaaten zugehen und sie um Vollstreckung ersuchen wird", sagte der FDP-Politiker der "Bild am Sonntag". "Deutschland ist dann verpflichtet, Präsident Putin, wenn er deutsches Territorium betritt, zu inhaftieren und an den IStGH zu übergeben", sagte Buschmann. Anders als nationale Strafverfolgungsbehörden könne das Gericht in Den Haag nach seiner Rechtsprechung auch gegen Staatsoberhäupter vorgehen. Der russische Botschafter in Berlin, Sergej Netschajew, warf Deutschland einen Eskalationskurs vor. "Die unverantwortlichen Äußerungen einiger deutscher Vertreter, sie würden den rechtswidrigen und völlig absurden IStGH-Beschluss unterstützen und seien bereit, diesen umzusetzen, sind äußerst besorgniserregend und deuten darauf hin, wie fernab der Realität sie sind in ihrer Bestrebung, den Konflikt mit Russland weiter eskalieren zu lassen", teilte der Diplomat mit. Das nationale Ermittlungskomitee in Moskau kündigte eine Prüfung der Äußerungen Buschmanns einschließlich einer Reaktion an.

Haftbefehl ist lebenslang gültig

Der Haftbefehl bleibt nach Angaben Khans auch nach einem Ende des russischen Kriegs gegen die Ukraine gültig. "Es gibt keine Verjährungsfrist für Kriegsverbrechen", sagte er am Montag dem Sender BBC Radio 4. Das sei einer der Grundsätze des Kriegsverbrechertribunals von Nürnberg nach dem Zweiten Weltkrieg. "Einzelpersonen - wo immer sie sich auf der Welt befinden - müssen erkennen, dass es das Gesetz gibt und dass mit Autorität Verantwortung einhergeht", sagte der Brite. Die Haftbefehle würden Putin und Lwowa-Belowa für den Rest ihres Lebens anhängen, betonte Khan. "Es sei denn, sie stellen sich den unabhängigen Richtern des Gerichts, und die Richter entscheiden in der Sache, einen Fall abzuweisen - aber ansonsten: absolut, ja", sagte er auf eine entsprechende Frage. Der britische Jurist Geoffey Nice, Chefankläger des früheren serbischen Staatschefs Slobodan Milosevic in Den Haag, sagte, mit dem Haftbefehl sei Putin als gesuchter Verbrecher abgestempelt. "Das Etikett wird sein Leben lang haften bleiben, es sei denn, er wird vor Gericht gestellt und freigesprochen oder, fast unvorstellbar, der Internationale Strafgerichtshof zieht den Haftbefehl zurück", sagte Nice dem Sender Sky News. Der Haftbefehl sei ein "sehr, sehr wichtiger und sehr willkommener Schritt".

Redaktion beck-aktuell, 20. März 2023 (dpa).