Verfassungsschutz bereitet wohl neue AfD-Einschätzung vor
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll ein neues Gutachten zur AfD so gut wie fertiggestellt haben, in dem auch das "Verhältnis zu Russland" thematisiert wird. Dies will die "Süddeutsche Zeitung" herausgefunden haben. Das BfV wollte zu dem Thema keine Stellung nehmen.

Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, dass der Entwurf für das neue Gutachten neben der bereits bekannten Einschätzung der Behörde zu Rassismus und Autoritarismus in der Partei auch einen neuen Punkt aufführt: "Verhältnis zu Russland".

Das BfV hatte die Gesamtpartei im März 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft – eine
Einschätzung, die rund ein Jahr später in erster Instanz durch das VG Köln bestätigt wurde. Die AfD setzt sich dagegen
juristisch zur Wehr. Das Verfahren beim OVG Münster läuft noch. Mitte März soll es eine mündliche Verhandlung
geben. Im September 2023 hatte das OVG Münster bereits einen Eilantrag, den die AfD gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall gestellt hatte, abgelehnt.  

Üblicherweise prüft der Verfassungsschutz bei einem Verdachtsfall nach etwa zwei Jahren, ob sich der Verdacht erhärtet hat oder nicht. Im Fall der AfD ist allerdings zu erwarten, dass diese Entscheidung erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens fallen oder zumindest veröffentlicht wird.  Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang sieht die Partei kontinuierlich auf dem Weg "nach rechtsaußen". Bereits die Einstufung als Verdachtsfall ermöglicht seiner Behörde den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Dazu zählen unter anderem die Observation und das Einholen von Auskünften über Informanten aus der jeweiligen Szene.

Die AfD-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden von den dortigen Verfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. Der Landesverband Sachsen klagt hiergegen. Als ge­si­chert ex­tre­mis­ti­sche Be­stre­bung stuft das BfV auch die Junge Al­ter­na­ti­ve, die Ju­gend­or­ga­ni­sa­ti­on der AfD, ein. Auch hierüber wird das OVG Münster entscheiden, nachdem das VG Köln die Einstufung bestätigt hatte.

Redaktion beck-aktuell, bw, 26. Februar 2024 (dpa).