Im April letzten Jahres hatte das BfV mitgeteilt, dass sich durch die Verdachtsfallbeobachtung der JA Hinweise auf Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, verdichtet haben. Daher wurde die JA als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt. Dagegen hatten die AfD und die Nachwuchsorganisation Klage eingelegt und sich per Eilantrag gegen die Einstufung gewährt.
Den Eilantrag hat das VG Köln nun abgelehnt. Zur Begründung hat es darauf verwiesen, dass die Beobachtung durch das BfV keine Maßnahme darstelle, "die gegen den Bestand der AfD gerichtet ist", sondern sie diene der Aufklärung, "ob eine Partei - beziehungsweise im vorliegenden Fall deren Jugendorganisation - verfassungsfeindliche Ziele verfolgt". Eine solche Aufklärung werde in der Verfassung als zulässig vorausgesetzt.
"JA handelt auf allen politischen Ebenen gegen die Prinzipien der Demokratie"
In der Sache handele es sich bei der JA um eine gesichert extremistische Bestrebung. "Die tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen haben sich seit dem Urteil des Gerichts vom 08.03.2022, in dem es um die Einstufung der JA als Verdachtsfall ging, zur Gewissheit verdichtet."
Die Jugendorganisation vertrete weiterhin einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff. Der Ausschluss "ethnisch Fremder" sei eine zentrale Vorstellung der JA und damit ein Verstoß gegen die Menschenwürde, erläutert das Gericht in der 70-seitigen Beschlussbegründung. Das Grundgesetz kenne keinen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff.
"Hinzu kommt bei der JA eine fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindliche Agitation. So werden Asylbewerber sowie Migranten pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer werden allgemein als Schmarotzer und kriminell bezeichnet oder in anderer Weise verächtlich gemacht und dadurch in ihrer Menschenwürde missachtet", schreibt das VG.
Die JA handele auf allen politischen Ebenen gegen die Prinzipien der Demokratie. Die Bundesrepublik Deutschland werde mit diktatorischen Regimen, "insbesondere dem NS-Regime und der DDR" gleichgesetzt. Auch die Verbindungen der Jugendorganisation mit verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen wie der Identitären Bewegung würden für eine Verdichtung der Verdachtsmomente sprechen.
Bislang hatte der Verfassungsschutz die Jugendorganisation als Verdachtsfall eingestuft. Eine Klage gegen diese Entscheidung war vom VG Köln zurückgewiesen worden. In der nächsten Instanz wird sich das OVG Münster mit dieser Frage beschäftigen. Das gleiche Gericht verhandelt am 12. und 13. März auch in Sachen AfD. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Einstufung des in der Zwischenzeit aufgelösten sogenannten AfD-Flügels als Verdachtsfall und als gesichert extremistische Bestrebung.