Mehrere europäische Anwaltsverbände – darunter der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) – haben beim US Court of Appeals for the D.C. Circuit einen gemeinsamen Amicus-curiae-Brief eingereicht, um ihre Kolleginnen und Kollegen in den USA zu unterstützen. Sie äußern in dem Brief, der beck-aktuell vorab vorlag, ihre Besorgnis über das Vorgehen der US-Regierung gegen mehrere prominente Großkanzleien und die Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Die Eingabe, die die Verbände über eine US-Kanzlei in das Verfahren einbrachten, macht sie nicht selbst zu Prozessbeteiligten, aber das Gericht soll sie bei den Berufungsverfahren über mehrere erstinstanzliche Entscheidungen beherzigen, die Donald Trumps Verordnungen gestoppt hatten. Unterzeichnet ist der Brief auch von zahlreichen Anwaltsorganisationen aus Großbritannien, Frankreich, Polen, Finnland und anderen Ländern sowie dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE).
Kurz nach Beginn seiner Amtszeit hatte Trump mit Exekutivverordnungen (sogenannten Executive Orders) Anwaltskanzleien attackiert, die aus seiner Sicht die falschen Leute oder Werte vertraten. Mit seinen Verordnungen entzog der Präsident Kanzlei-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern Sicherheitsfreigaben und drohte die Kündigung von Regierungsaufträgen an die Kanzleien oder Unternehmen mit Verbindungen zu ihnen an. Für die betroffenen Kanzleien wäre das ein schwerer wirtschaftlicher Schlag. In der Folge rangen die Kanzleien mit einer Antwort, manche wehrten sich juristisch gegen die Verordnungen, andere ließen sich stattdessen auf Deals mit der Regierung ein.
Kehrtwende der US-Regierung währte nur Stunden
In den Verfahren, die nun beim Washingtoner Berufungsgericht anhängig sind, geht es um die Verordnungen gegen die Kanzleien Perkins Coie, Jenner & Block, Wilmer Hale und Susman Godfrey. Sie alle hatten sich entschieden, die Drohungen des Präsidenten nicht hinzunehmen und gegen die Verordnungen vor Gericht zu ziehen. Und es zahlte sich aus: In erster Instanz vor dem United States District Court for the District of Columbia waren sie allesamt siegreich.
Die Trump-Regierung ging gegen die Entscheidungen in Berufung, ehe Anfang März eine überraschende Nachricht eintrudelte: Die US-Administration nehme ihre Rechtsmittel zurück, hieß es. Eine unerwartete Wende, die jedoch nicht lange hielt – nur wenige Stunden später gab es offenbar ein erneutes Umdenken und die Regierung verkündete, an ihren Rechtsmitteln festzuhalten. Nun muss also das Berufungsgericht doch entscheiden, ob es die Exekutivverordnungen Trumps ebenfalls für rechtswidrig hält.
Mahnende Beispiele aus Europa für Abbau rechtsstaatlicher Institutionen
Die Anwaltsverbände, die sich nun mit ihrem Amicus-Brief an das Gericht wenden, betonen, dass eine unabhängige Anwaltschaft wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaats sei. Man habe selbst "ein erhebliches Interesse daran, die Unabhängigkeit des Rechtsberufs als Eckpfeiler der Rechtsstaatlichkeit zu schützen", schreiben sie. Die Exekutivverordnungen bedrohten eben diese Unabhängigkeit und damit die Rechtsstaatlichkeit als solche.
Die angegriffenen Executive Orders könnten die freie anwaltliche Berufsausübung beeinträchtigen, weil sie auf die Mandate und Tätigkeiten bestimmter Kanzleien abstellten. So könnten solche Maßnahmen dazu führen, dass Anwältinnen und Anwälte Mandate aus Sorge vor staatlichen Konsequenzen nicht übernehmen. Die Verbände heben außerdem hervor, dass Beschränkungen beim Zugang zu staatlichen Einrichtungen oder sicherheitsrelevanten Informationen die anwaltliche Arbeit behindern könnten. Dies betreffe insbesondere Kanzleien, die Mandate mit Bezug zu Regierungsstellen oder sicherheitsrelevanten Vorgängen bearbeiteten. Die Verbände weisen zudem darauf hin, dass internationale Standards Eingriffe in die anwaltliche Unabhängigkeit nur in engen Grenzen zuließen.
Bezüge auf Russland, Polen und das NS-Regime
Historische Erfahrungen in Europa hätten gezeigt, wie politische Einflussnahme auf die Anwaltschaft rechtsstaatliche Strukturen schwächen könne, schreiben die Anwaltsverbände. Die Geschichte des vergangenen Jahrhunderts biete dazu deutliche Lektionen. Im nationalsozialistischen Deutschland etwa sei der Abbau der unabhängigen Anwaltschaft ein früher Schritt gewesen, um das Rechtssystem dem Regime unterzuordnen. In jüngerer Zeit sei ein beunruhigendes Muster von Eingriffen in den Anwaltsberuf in mehreren Ländern, etwa in Russland oder Polen, zu beobachten gewesen, gepaart mit Versuchen, die richterliche Unabhängigkeit zu schwächen und effektive rechtliche Anfechtungen staatlichen Handelns einzuschränken.
Man wolle die US-Regierung zwar nicht mit einem totalitären Regime vergleichen, betonen die Anwaltsorganisationen. Doch diese Warnung will man offenkundig gehört wissen: "Und während die Zerstörung demokratischer Institutionen oft schnell erfolgt, ist die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit und der Aufbau von Vertrauen in das Rechtssystem ein langer und fragiler Prozess."
Die Verbände zeigen in ihren Ausführungen auch auf, welche Mechanismen andere Staaten anwenden, um die institutionelle Unabhängigkeit der Anwaltschaft zu sichern. Dazu gehörten Vorgaben zur Selbstverwaltung, Schutz vor staatlicher Einflussnahme und Regeln zur Verteidigung der anwaltlichen Vertraulichkeit. Zudem beschreiben sie internationale Entwicklungen, etwa Initiativen des Europarats zur Stärkung des Schutzes der Anwaltschaft. Diese dienen nach ihrer Darstellung dem Ziel, rechtsstaatliche Mindeststandards grenzüberschreitend zu sichern.
In einer Presseerklärung vom Donnerstag versicherte BRAK-Präsident Ulrich Wessels den betroffenen Kanzleien uneingeschränkte Solidarität: "In diesem Verfahren stehen nicht weniger als die Kernwerte der unabhängigen Anwaltschaft auf dem Spiel. Anwaltskanzleien müssen frei und ohne politischen Druck arbeiten können, um den Zugang zum Recht für jedermann zu gewährleisten. Die Kolleginnen und Kollegen, die nicht gewillt sind, sich dem Druck der US-Regierung zu beugen, verdienen unsere volle Unterstützung!" Und DAV-Präsident Stefan von Raumer betonte: "Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit basiert nicht nur auf unabhängigen Gerichten, sondern auch auf einer unabhängigen Anwaltschaft." Als "essenzielles Bindeglied zwischen Gesellschaft und Justiz" müssten Anwältinnen und Anwälte die Freiheit haben, "ihre Tätigkeit ohne Einmischung der Regierung auszuüben".
Eine erste Anhörung in den Berufungsverfahren in Washington, D.C., ist auf den 14. Mai angesetzt.


