Der Rechtsausschuss im Europaparlament hat sich dafür ausgesprochen, vor dem Europäischen Gerichtshofs gegen die EU-Kommission zu klagen, weil diese den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus - eine neue Regelung zur Ahndung von Rechtsstaatverstößen in EU-Staaten - bislang nicht angewendet hat. 13 Abgeordnete stimmten im Ausschuss für die Untätigkeitsklage, 3 dagegen und 6 enthielten sich, wie die dpa aus Parlamentskreisen erfuhr.
EU-Rechtsstaatsmechanismus seit Anfang des Jahres in Kraft
Der EU-Rechtsstaatsmechanismus sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch des Geldes droht. Die Regierungen in Ungarn und Polen befürchten, dass das neue Verfahren vor allem gegen sie eingesetzt werden soll. Sie haben deshalb Klage gegen die Verordnung beim EuGH eingereicht - das Verfahren läuft noch. Die EU-Kommission will eigentlich erst tätig werden, wenn der EuGH über die Klagen von Ungarn und Polen entschieden hat.
EU-Parlament macht Druck
"Während die Kommission hadert, drückt das Parlament auf die Tube", sagte der zuständige Berichterstatter im Ausschuss Sergey Lagodinsky (Grüne) der dpa. "Die Einschränkung von Grundrechten und Unabhängigkeit der Justiz durch Regierungen in Ungarn oder Polen sind eine ernste Gefahr für die Bürger dieser Länder, aber auch für die Aufsicht über EU-Gelder, die diesen Regierungen zuteil werden." Genau dafür sei der Rechtsstaatmechanismus geschaffen worden.
Erneute Abstimmung im Parlamentsplenum möglich
Nun ist Parlamentspräsident David Sassoli am Zug. Er müsste die Klage beim EuGH in Luxemburg einreichen. Zuvor könnte er kommende Woche noch einmal das Parlamentsplenum darüber abstimmen lassen. Das Parlament hat bis zum 02.11.2021 Zeit, die Klage gegen die EU-Kommission beim EuGH anzustrengen. Bereits im Juni hatte es beschlossen, das Verfahren für die Untätigkeitsklage zu beginnen und so Druck auf die EU-Kommission zu machen. Deren Präsidentin Ursula von der Leyen betonte stets, die Vorbereitungen für Verfahren nach dem Mechanismus liefen und kein Fall werde verloren gehen, selbst wenn man die EuGH-Entscheidung zum Rechtsstaatsmechanismus abwarte. Zuletzt schien jedoch nicht mehr ausgeschlossen, dass sie das Verfahren auch schon vorher einleiten könnte.
Redaktion beck-aktuell, 15. Oktober 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
EuGH, Polen, Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats, Disziplinarordnung für Richter, Rechtsstaatlichkeit, Richterliche Unabhängigkeit, BeckRS 2021, 18354
Möllers, Das PSPP-Urteil des BVerfG und die Europäische Rechtsunion, EuZW 2020, 503
Werner, Hoher Druck auf Justiz in Polen - Karlsruher Paukenschlag, DRiZ 2020, 126
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